Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt IG Metall gewinnt Verfahren gegen ebm papst Mulfingen wegen unbezahlter Arbeit

Unternehmen muss unbezahlte Arbeitszeit nachzahlen. IG Metall: "Arbeitszeit und Entgelt gehören in Tarifverträge".

Die Delegation der betroffenen Beschäftigten mit ihrer Gewerkschaft vor Ort am Bundesarbeitsgericht


Die IG Metall hat im Rechtsstreit gegen ebm papst Mulfingen auch die letzte Instanz vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) gewonnen. Damit ist nun rechtskräftig bestätigt: Die betroffenen Beschäftigten haben Anspruch auf die Bezahlung der ihnen vorenthaltenen Arbeitszeit zuzüglich Zinsen.

Geklagt hatten über 250 Beschäftigte. Hintergrund des Verfahrens ist eine Regelung, nach der die Belegschaft über viele Jahre hinweg pro Woche 1,5 Stunden mehr gearbeitet haben, ohne dafür bezahlt zu werden.

Sogenanntes „Bündnis für Arbeit“ als Grundlage der unbezahlten Mehrarbeit

Über mehr als 20 Jahre galt bei ebm papst Mulfingen ein sogenanntes „Bündnis für Arbeit“. Darin hatte der damalige Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung geregelt, dass die Beschäftigten wöchentlich 1,5 Stunden unbezahlt länger arbeiten. Diese Regelung bildete die Grundlage der nun gerichtlich überprüften Praxis.

Die IG Metall hatte die Belegschaft darüber informiert, dass eine solche Regelung nicht zulässig ist. Mehrere Beschäftigte entschieden sich daraufhin, ihre Ansprüche gerichtlich klären zu lassen.

Gerichte bestätigen Rechtsauffassung der IG Metall

Sowohl das Arbeitsgericht Crailsheim, als auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Stuttgart gaben den klagenden Beschäftigten Recht. Mit der Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist nun abschließend festgestellt: Diese Arbeitszeit hätte bezahlt werden müssen.

„Seit 2022 kämpfen wir als Team IG Metall bei ebm papst Mulfingen darum, dass jede geleistete Arbeitsstunde bezahlt wird. Das haben alle Beschäftigten verdient“, erklärt Andreas Schmetzer, Kläger, Betriebsrat und aktiver Gewerkschafter.

Jahrelange Verzögerung – jetzt Klarheit

Nach Einschätzung der IG Metall hatte ebm papst Mulfingen trotz der eindeutigen Entscheidungen des Arbeitsgerichts Crailsheim und des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg über Jahre hinweg auf Zeit gespielt. Dabei wurde in Kauf genommen, dass Forderungen von Beschäftigten verjähren könnten, sofern diese nicht geklagt haben.

„Der Arbeitgeber hat versucht, berechtigte Forderungen auszusitzen. Am Ende stehen nun drei Niederlagen durch alle Instanzen sowie hohe Zinszahlungen auf die durchgesetzten Forderungen“ erklärt Uwe Bauer, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall.

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nun endgültig Rechtsklarheit geschaffen: ebm papst muss den Klägerinnen und Klägern die 1,5 Stunden rückwirkend auszahlen – inklusive Zinsen.

Wirkung für den gesamten Betrieb

Die Entscheidung wirkt über die klagenden Beschäftigten hinaus. Seit November 2022 wird die entsprechende Arbeitszeit bei ebm papst Mulfingen für alle Beschäftigten bezahlt.

„Das zeigt, wie wichtig es ist, dass Beschäftigte organisiert sind und ihre Rechte gemeinsam durchsetzen“ betont Simon Habermaaß, Zweiter Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall. „Ohne den Mut der klagenden Kolleginnen und Kollegen und ohne die Unterstützung der IG Metall wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen.“

Signal auch an andere Unternehmen

Die IG Metall sieht in dem Urteil ein deutliches Signal auch an andere Betriebe:

„Der Tarifvorbehalt nach § 77 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz bedeutet: Tarif schlägt Betrieb. Arbeitszeit und Entgelt gehören in Tarifverträge und dürfen nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt oder gar verschlechtert werden“ so Habermaaß.

„Die IG Metall Schwäbisch Hall wird sich weiterhin konsequent für faire Gehälter, transparente Regelungen und starke Mitbestimmung einsetzen“ betont er nach der Entscheidung in Erfurt.